Sie sind selbstständig und zahlen nicht betragspflichtig in ein Versorgungswerk ein oder wünschen sich darüber hinaus eine zusätzliche Absicherung? Die gesetzliche Rentenversicherung ist Ihnen verwehrt, da Sie nicht versicherungspflichtig sind? Dann haben Sie sicherlich schon von der sogenannten Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, gehört.
Die Basisrente ist eine kapitalgedeckte (private) Rente, die staatlich gefördert wird. Der Vorteil für den Sparer ergibt sich vor allem durch den Abzug der Beiträge während der Ansparphase als Sonderausgaben in der Steuererklärung. Der Staat fördert diese Art der Altersvorsorge also durch Steuervorteile, allerdings nur bis zu gewissen Höchstgrenzen.
2016 können Rürup-Sparer 82 Prozent des definierten Höchstbetrags von 22.767 (Verheiratete: 45.534 Euro) als Sonderausgaben in der Steuererklärung verrechnen. Seit 2015 ist der Höchstbetrag an den Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung geknüpft. Erhöhen sich Beitrag oder/und Beitragsbemessungsgrenze, passt sich der Beitrag zur Rürup-Rente automatisch an. Darüber hinaus steigt der Prozentsatz des Sparbetrags, der in den kommenden Jahren geltend gemacht werden kann: ab 2025 sind es dann 100 Prozent.
Damit ist klar: Je höher das aktuelle Einkommen, desto üppiger fällt der Steuervorteil aus und umso attraktiver ist die Basisrente für den Sparer. Bei einem Einkommen von 100.000 Euro und einem Sparbetrag in der Nähe des Höchstbeitrags ist schnell eine Steuerersparnis im höheren einstelligen Tausenderbereich zusammen (genauere Berechnungen sollte aufgrund der individuellen Gegebenheiten Ihr Steuerberater durchführen).
Einzahlungen in die Rürup-Rente sind zwar (weitestgehend) steuerfrei, die Auszahlungen sind jedoch zu versteuern, derzeit noch anteilig. Bis zum Jahr 2040 steigt der Anteil der zu versteuernden Auszahlungen dann bis auf 100 Prozent. Einen steuerlichen Vorteil kann es dennoch haben, wenn das Einkommen und damit die Steuerlast im Alter geringer ist als während der Ansparphase. Das ist der Hauptanreiz für die Basisrente, dieser kann jedoch bei einem geplanten hohen monatlichen Auszahlungsbetrag im Rentenalter deutlich schwinden. Zumal niemand heute weiß, welche Steuersätze in 20 oder 30 Jahren gelten werden. Gerade für Anleger, die davon ausgehen, im Rentenalter ebenfalls mit dem Höchststeuersatz besteuert zu werden, nimmt also der Anreiz der steuerlichen Begünstigungen während der Ansparphase stark ab, da Auszahlungen von Kapitalerträgen aus Investitionen ohne Rürup-Mantel nur mit der – zumindest aktuell – deutlich niedrigeren Kapitalertragssteuer belastet werden.
Für den Steuervorteil während der Ansparphase muss der Sparer einige größere Einschränkungen bei der Basisrente in Kauf nehmen. So kann er sich die Rente nicht auf einen Schlag auszahlen lassen – Verrentung ist Pflicht. Zudem kann der Sparer die Basisrente ohne zusätzlichen Hinterbliebenenschutz nicht vererben, wobei dies von den meisten Versicherungsanbietern mittlerweile kostenlos angeboten wird. Zudem kann die Basisrente nicht überschrieben, beliehen oder veräußert werden. Streng ist auch die Auszahlung reglementiert: Bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 kann sie nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Dass die Basisrente Insolvenz- und Hartz IV-geschützt ist, stellt für Besserverdiener wohl einen eher geringen Vorteil dar, der ins Verhältnis zu den Nachteilen gestellt werden muss.
Wer in einen Rürup-Vertrag einzahlt, dem sollte klar sein, dass es sich hier vor allem um eine staatlich geförderte Altersvorsorge und nicht um eine Möglichkeit zum Vermögensaufbau handelt. Deshalb hat der Gesetzgeber die Auszahlung auch nur als monatliche (lebenslange) Rente vorgesehen. Mit Ausnahme von fondsgebundenen Basisrenten ohne Kapitalgarantie garantiert der Gesetzgeber zwar die eingezahlten Beiträge verzinst mit dem Höchstrechnungszins von derzeit 1,25 Prozent (abzüglich Gebühren), was immerhin den Kapitalerhalt garantiert, aber diese Verzinsung kann unter Umständen noch nicht einmal die Geldentwertung durch Inflation ausgleichen.
Zudem führt diese Zinsgarantie dazu, dass Rürup-Produkte meist recht starr sind, was ihre Investitionsmöglichkeiten angeht. Anlagen wie Aktien, die zwar kurzfristig höhere Risiken aufweisen, langfristig aber auch höhere Chancen bieten, kommen in Rürup-Produkten meist nur sehr dosiert zum Einsatz. Auch ist eine aktive Steuerung der Anlagemöglichkeiten bei den staatlich geförderten Privatrenten (Riester und Rürup) nur bedingt möglich und vom Alter und der steuerlichen Situation des Sparers beziehungsweise von der Restlaufzeit des Vertrages abhängig. Faustformel: Je länger der Vertrag noch läuft, desto höher könnte tendenziell der Aktienanteil sein.
Da häufig in teure Fonds investiert wird, deren Kosten nicht selten fast die komplette Rendite aufzehren, wurde die Rürup-Rente in der Presse in der Vergangenheit stark kritisiert. Das Handelsblatt beispielsweise berichtet unter dem Titel „Wie Versicherer mit Rürup-Renten abkassieren“ von einem Fall, in dem ein Sparer trotz der Steuervorteile während der Ansparphase besser dagestanden hätte, wenn er das Geld einfach nur auf einem Festgeldkonto angespart hätte, und zwar aus 3 Gründen:
Im vom Handelsblatt genannten Fall entstanden bei einem aktuellen eingezahlten Vermögen von 12.000 Euro jährliche Verwaltungsgebühren von 300 Euro, also weit über 2 Prozent. Dabei erwirtschaftete die fondsgebundene Rentenversicherung im Beispielfall nur ca. 2 Prozent Rendite pro Jahr. Da zudem die Rentenzusage nur 300 Euro je angesammelten 10.000 Euro bei Rentenbeginn betrug, wären bei 200.000 Euro angespartem Vermögen nur 6.000 Euro jährliche Rente gezahlt worden, gerade einmal 3 Prozent. Wohlgemerkt wäre das nicht aufgebrauchte Kapital im Sterbefall an die Versicherung zurückgefallen, statt an die Angehörigen vererbt zu werden.
Die Rendite von Rürup-Produkten mit Kapitalgarantie wird also – systembedingt – bescheiden bleiben, da die Anbieter der Verträge das eingezahlte Kapital plus die Mindestverzinsung garantieren und eine Leibrente auszahlen müssen. Gerade in Zeiten von Niedrigzinsen ist all das nur noch sehr aufwendig zu realisieren. Die Kosten dürften somit eher steigen als fallen.
Wem die Rürup-Rente also zu teuer und zu unflexibel ist, der sollte sich nach alternativen Anlagemöglichkeiten für die private Altersvorsorge umsehen und zum Beispiel auch die Chancen an den Aktien- und Anleihemärkten weltweit nutzen. Am besten bei möglichst geringen Kosten. Das geht auch ohne besondere Vorkenntnisse. Online-Vermögensverwaltungen oder „Robo-Advisor“ wie Scalable Capital bieten kostengünstige und risikooptimierte Lösungen für optimierte Portfolio-Performance via Indexfonds oder Exchange-Traded Funds, kurz ETFs (was sind ETFs?), an.
Bild: Ilnur Kalimullin/ Unsplash.com
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