So legen Sie Geld für Ihr Kind an

5. Juni 2020  |  Nicolas Zeitler
Asset_Kind 1600
Mit der Geburt das Sparen fürs eigene Kind anzufangen, erleichtert später den Unterhalt. Doch worin und wie anlegen? Auf den eigenen oder den Namen des Juniors? Beide Modelle haben Vorteile – und Auswirkungen, die Eltern bedenken sollten.

Mit 18 stehen viele junge Erwachsene finanziell noch längst nicht auf eigenen Füßen. Auf Eltern, die für ihren Sprössling bis zur Volljährigkeit im Schnitt schon um die 150.000 Euro ausgegeben haben, kommen weitere Ausgaben zu. Da sind einmalige Kostenblöcke wie die rund 2.000 Euro für den Führerschein, bei einem Studium aber auch über mehrere Jahre monatlich gut 800 Euro für den Lebensunterhalt. Allein mit dem Kindergeld von derzeit 204 Euro, das für ein Kind in Ausbildung längstens bis zum 25. Geburtstag gezahlt wird, kommt man da nicht weit. Eltern tun daher gut daran, früh für ihr Kind zu sparen.

Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung hat der Nachwuchs Anspruch auf Unterstützung. Die für Unterhaltszahlungen maßgebliche Düsseldorfer Tabelle weist etwa als „angemessenen Gesamtunterhalt“ eines Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, 860 Euro aus. Wer früh vorsorgt, muss diese Summe später nicht jeden Monat vom Einkommen abzwacken.

Kostenloser Wertpapiersparplan statt zinsschwacher oder teurer Bankprodukte

Regelmäßige Leser unseres Blogs wissen: Sparprodukte wie Tages- oder Festgeld eignen sich zum Parken des Notgroschens, wegen Zinssätzen meist unterhalb der Inflationsrate aber nicht zum Vermögensaufbau. Einige Versicherer bieten sogenannte Ausbildungsversicherungen an, in der Regel eine Kombination aus Geldanlage und Lebensversicherung. Die Eltern zahlen einen festgelegten Betrag beispielsweise über 20 Jahre in Raten ein. Sterben sie währenddessen, kommt die Versicherung für die offenen Einzahlungen auf. Zum vereinbarten Termin erhält das begünstigte Kind die vereinbarte Summe plus Erträge als Einmalzahlung oder Rente. Bei solchen Produkten sollten Eltern genau hinschauen: Vom Anlagebetrag werden Abschlusskosten und eine Versicherungsprämie abgezogen. Die Abzüge können sich über die Jahre zu hohen Kosten summieren, bei teils mäßigen Renditeaussichten des angelegten Geldes. Die Verbraucherzentrale rät von derlei Kombiprodukten ab. Sie sicherten Risiken oft nicht bedarfsgerecht ab, Preis und Leistung der einzelnen Bestandteile ließen sich nicht vergleichen. Ein vorzeitiger Ausstieg oder ein Aussetzen der Sparraten sei nur schwer möglich und habe oft finanzielle Einbußen zur Folge.

Wer das Investieren fürs Kind mit dessen Geburt beginnt, nach mehr Rendite als mit Sparprodukten strebt und ein gewisses Risiko nicht scheut, für den empfiehlt sich eine Anlage an den Kapitalmärkten. Der Zeithorizont ist geradezu ideal: Ab 15 Jahren Investitionsdauer haben Anleger ihr Kapital mit einer breit gestreuten Aktienanlage trotz zwischenzeitlicher Kursschwankungen immer vermehrt. Mit einem Sparplan lässt sich zusätzlich oder alternativ zur Einmalanlage aus regelmäßigen Einzahlungen ein Vermögen aufbauen. Ein Sparplan passt sich an: Bei Engpässen können Eltern ihn aussetzen, nach einer Gehaltserhöhung oder mit einem Zuschuss von den Großeltern die Raten aufstocken. Im besten Fall sind Ausführung und Änderungen kostenlos.

Auf eigenen Namen: Eltern kommen jederzeit ans Geld

Neben der Wahl des Finanzprodukts haben Eltern eine weitere Entscheidung zu treffen: ob sie auf den eigenen oder den Namen des Kindes anlegen. Beide Modelle haben unmittelbar und künftig Auswirkungen, die man bedenken sollte.

Wer auf eigenen Namen Geld anlegt, bleibt flexibel: Benötigen Eltern das Geld wieder, können Sie einfach darauf zugreifen. Nachteil: Kapitalerträge werden auf ihren Sparerfreibetrag angerechnet. Überschreiten Zinseinnahmen und Dividenden in einem Jahr 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam Veranlagten, wird Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (zumindest noch in diesem Jahr) und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Das schmälert den Ertrag der dem Kind zugedachten Summe.

Beachten sollten Eltern auch: Wenn sie ihrem Kind das Geld später überlassen, fällt bei hohen Beträgen Schenkungssteuer an. Innerhalb von zehn Jahren können Eltern ihrem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken.

Aufs Kind anlegen: hoher Freibetrag, kein Einsatz für eigene Zwecke

Der größte Unterschied bei der Anlage auf den Namen des Kindes ist, dass das Geld von Anfang an dem Sprössling gehört. Die Eltern haben bis zur Volljährigkeit Zugriff aufs Konto oder Depot und können dieses verwalten, dürfen vom angelegten Geld aber nicht etwa Möbel kaufen oder eine Autoreparatur bezahlen. Das Kind könnte dafür später sogar Schadenersatz fordern.

Die Kontrolle, was Sohn oder Tochter ab der Volljährigkeit mit dem Geld machen, geben Eltern bei diesem Modell ab. Der Nachwuchs kann sich damit statt des Lebens zwischen Hörsaal und WG auch eine lange Weltreise finanzieren. Eltern müssen allerdings nicht fürchten, dass sie für alle Kosten etwa eines Studiums aufkommen müssen, während ihr Kind das mühsam aufgebaute Startkapital verjubelt: Hat ein Kind Kapitaleinkünfte oder Erspartes, muss es zunächst dieses Geld für seinen Lebensunterhalt einsetzen – bis auf einen Schonbetrag. Gerichte sprechen volljährigen Kindern je nach Fall einen Notgroschen von 2.000 bis 5.000 Euro zu.

Was Eltern noch wissen sollten: Sie dürfen ein auf das Kind laufendes Konto nicht nutzen, um Steuern auf eigene Kapitalerträge zu umgehen. Wer Geld dorthin verschiebt und später aufs eigene Konto zurückbucht, muss gesparte Abgeltungssteuer nachzahlen.

Einen großen Steuervorteil hat die Anlage auf den Namen des Kindes allerdings, und zwar für den Heranwachsenden: Weil er die meiste Zeit kein oder als Jugendlicher allenfalls wenig Geld verdienen dürfte, muss er erst auf Kapitalerträge weit oberhalb des Sparerfreibetrags Steuern zahlen. Denn das Kind verfügt sowohl über einen eigenen Sparerfreibetrag als auch über einen eigenen Grundfreibetrag von 9.408 Euro. Inklusive Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro bleiben in Summe Einnahmen von 10.245 Euro jährlich steuerfrei. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung, die sie beim Finanzamt beantragen, verhindern Eltern, dass die Bank auf Kapitalerträge des Kindes von mehr als 801 Euro Abgeltungssteuer abführt.

Familienversicherung und BAföG-Anspruch können entfallen

Bei hohen Kapitaleinkünften droht allerdings an anderer Stelle ein finanzieller Nachteil: Ein Kind fällt aus der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, wenn es monatliche Einnahmen von mehr als 455 Euro oder aufs Jahr hochgerechnet 5.460 Euro hat – hierzu zählen auch Dividenden, Zinsen oder realisierte Kursgewinne, falls etwa die Geldanlage mit 18 aufgelöst wird. Die Familienversicherung ist ansonsten bei einem Studium oder einer nicht sozialversicherungspflichtigen Berufsausbildung bis zum Alter von 25 Jahren möglich.

Bewusst machen sollten sich Eltern auch: Hat das Kind Vermögen, mindert das später seinen BAföG-Anspruch. 7.500 Euro (ab Wintersemester 2020: 8.200 Euro) bleiben unangetastet, alles darüber ist für die Ausbildung einzusetzen. Ist ein Student verheiratet, lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder hat ein Kind, bleiben für Partner und Kind zusätzlich je 2.100 Euro (ab Herbst: 2.300 Euro) verschont. Vermögen, das über den Freibetrag hinausgeht, wird durch die Zahl der bewilligten BAföG-Monate geteilt und vom monatlichen Anspruch abgezogen.


Für Eltern mit sehr hohem Einkommen spielt dieser Punkt unter Umständen keine Rolle – weil ihr Kind womöglich einmal ohnehin keinen Anspruch auf Förderung hat. Eine allgemeingültige Einkommensgrenze gibt es nicht, aber je nach Familienkonstellation unterschiedliche Freibeträge. Bei verheirateten Eltern mit einem Kind wird Nettoeinkommen über 1.835 Euro (ab dem Wintersemester: 1.890 Euro) monatlich auf den BAföG-Satz angerechnet. Ab einem Monatsnetto der Eltern von mehr als 3.300 Euro erhält ein Hochschüler laut BAföG-Rechner des Göttinger Studentenwerks keine Förderung mehr.

So legen Sie über Scalable Capital Geld für den Nachwuchs an

Möglichkeiten, für den Nachwuchs vorzusorgen, bietet Ihnen auch Scalable Capital. Zum einen können Sie ein Kinderkonto eröffnen. Die Konditionen sind dieselben wie bei einer Anlage auf Ihren Namen: Es wird ein weltweit diversifiziertes ETF-Portfolio erstellt, Mindestanlagesumme sind 10.000 Euro, zusätzlich ist ein Sparplan mit Monatsraten ab 50 Euro möglich. Die Dienstleistung von Scalable Capital und die Gebühren der eingesetzten ETFs kosten in Summe jährlich 0,91 Prozent (Stand: 4. Juni 2020) des verwalteten Vermögens. Für Sparpläne fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Zur Eröffnung reichen Sie ein Formular mit Angaben zu Ihrem Kind ein. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Erziehungsberechtigten zustimmen und sich identifizieren. Das Kind wird je nach Alter per Geburtsurkunde, per Ausweis oder, ab 16, persönlich per Postident identifiziert. Bis zur Volljährigkeit verfügen Sie über das Depot. Mit dem 18. Geburtstag geht der Zugriff auf Ihr Kind über. Es muss sich erneut identifizieren und die Geeignetheitsprüfung durchlaufen – schließlich legt es ab dem Zeitpunkt eigenständig auf eigene Verantwortung an. Einzelheiten zum Kinderkonto und das nötige Formular finden Sie auf dieser Seite.

Alternativ können Sie auf Ihren Namen Geld anlegen, das einmal Ihr Kind bekommen soll. Bei Scalable Capital lassen sich mehrere ETF-Portfolios mit jeweils 10.000 Euro Mindestanlagesumme eröffnen. So können Sie zum Beispiel Ihre Altersvorsorge und die Anlage für Ihr Kind in getrennten Töpfen halten, auf Wunsch in unterschiedlichen Risikokategorien.

Studium mit 10.000 Euro plus Kindergeld-Sparplan finanzieren

Mit unserer Time Machine haben wir ausgerechnet, was das frühe Vorsorgen für ein Kind bringen kann. Vorausgeschickt: Als exakte Prognose ist das Ergebnis nicht zu verstehen. Die Time Machine rechnet mit historischen Börsendaten. Die tatsächliche Entwicklung einer Geldanlage, die Sie heute für Ihr Kind auf den Weg bringen, kann vom Beispiel abweichen. Es ermöglicht aber eine Einschätzung, wie die Finanzierung eines Studiums aussehen kann.

Ausgehend vom monatlichen Unterhaltsanspruch von 860 Euro kostet ein Bachelorstudium über sechs Semester fast 31.000 Euro – heute. Durch die Inflation dürfte der nötige Betrag in 18 Jahren deutlich höher sein. Die Time Machine berücksichtigt daher auch den Kaufkraftverlust. Wir nehmen eine konstante Inflationsrate von zwei Prozent jährlich an.

  • Sie investieren mit der Geburt einen Startbetrag von 10.000 Euro.
  • Zusätzlich legen Sie per Sparplan monatlich knapp die Hälfte des Kindergeldes an, >100 Euro. (Nominal steigt die monatliche Sparsumme kontinuierlich.)
  • Bis zum 18. Geburtstag haben Sie nominal 36.206 Euro (real: 31.600 Euro) eingezahlt.
  • Bei einer Anlage in der am häufigsten bei Scalable Capital gewählten Risikokategorie Value-at-Risk 20% kann sich Ihr Kind, eine mittlere Marktentwicklung* angenommen, an seinem 18. Geburtstag über 72.678 Euro freuen – um den Kaufkraftverlust bereinigt, reale 50.886 Euro.

Abgeltungssteuer ist nicht eingerechnet, weil Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne durch Umschichtungen im Portfolio in der Regel unter dem Freibetrag des Kindes bleiben dürften. Das Studium ließe sich so gut finanzieren, einschließlich der Möglichkeit, ein zweijähriges Masterstudium dranzuhängen. Legen Sie das Geld nach demselben Muster auf Ihren Namen an und von den Erträgen gehen jährlich Steuern von 26,375 Prozent ab, bleiben Ihrem Kind nominal 59.021 Euro und real 41.342 Euro– der Bachelor ist zumindest finanziell ebenfalls gesichert, aber im Depot liegt am 18. Geburtstag fast ein Fünftel weniger.

*Hinweis: Die von der Time Machine berechneten Ergebnisse stellen keine Anlage-, Rechts- und/oder Steuerberatung dar. Die Vermögensanlage in Kapitalmärkte ist mit Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Bild: Joshua Coleman, unsplash.com

Risikohinweis – Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Weder vergangene Wertentwicklungen noch Prognosen haben eine verlässliche Aussagekraft über zukünftige Wertentwicklungen. Wir erbringen keine Anlage-, Rechts- und/oder Steuerberatung. Sollte diese Website Informationen über den Kapitalmarkt, Finanzinstrumente und/oder sonstige für die Kapitalanlage relevante Themen enthalten, so dienen diese Informationen ausschließlich der allgemeinen Erläuterung der von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe erbrachten Wertpapierdienstleistungen. Bitte lesen Sie auch unsere Risikohinweise und Nutzungsbedingungen.

 

Wollen Sie mehr Expertenwissen zum Thema Geldanlage erhalten?

Als Newsletter-Abonnent sind Sie in der guten Gesellschaft zehntausender Leser, die von uns regelmäßig Tipps zur erfolgreichen Geldanlage erhalten.

Circ Team photo Nicolas
Nicolas Zeitler
Team Lead Editorial
Nicolas hat sich als Redakteur auf die Themen Finanzen und Digitales spezialisiert. Bevor er 2019 zu Scalable Capital kam, leitete er die Finanzredaktion beim Vergleichsportal Check24. Erste journalistische Sporen verdiente er sich beim Münchner Merkur. Anschließend arbeitete er für das IT-Wirtschaftsmagazin CIO und die Agenturen Grasundsterne und Fischerappelt. Nicolas hat Politikwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert.