Steuer: Automatisch, smart optimiert.

Bis zu 560 €* jährlich sparen – ganz ohne Aufwand.

  • Unsere Anlagetechnologie hilft bei der optimalen Ausschöpfung des erteilten Freistellungsauftrags
  • Individuelle steuerliche Kriterien werden bei Anlageentscheidungen berücksichtigt
  • Auswahl von ETFs mit steuerlich günstigen Merkmalen
*Details

*Berechnung unter Annahme eines Freistellungsauftrages in Höhe von 2.000 €, Kapitalertragsteuer von 25 %, Solidaritätszuschlag von 5.5 % und Kirchensteuer von 9 %.

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Optimale Ausschöpfung Ihres Freistellungsauftrags: Bis zu 560 € sparen.

Die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags ermöglicht es, jährlich Kapitaleinkünfte bis zu einer Höhe von 1.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 2.000 Euro (bei zusammenveranlagten Personen) nicht versteuern zu müssen.

Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, führt die Depotbank die sonst fällige Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge bis zum Erreichen des Sparer-Pauschbetrags nicht ab. So entsteht keine unnötige Steuerbelastung. Eine Übertragung ungenutzter Freibeträge ins Folgejahr ist nicht möglich, allerdings können Freistellungsaufträge unterjährig jederzeit angepasst werden. Hinterlegte Freistellungsaufträge sind im Kundenbereich einsehbar.

So schöpfen wir Freistellungsaufträge optimal aus

Gegen Ende des Steuerjahres analysiert unsere Anlagetechnologie Ihr Portfolio. Falls Ihr Freistellungsauftrag noch nicht in voller Höhe ausgeschöpft wurde, verkaufen wir entsprechend ETFs und realisieren Kursgewinne. Die Erträge aus dem Verkauf investieren wir zeitnah wieder gemäß der vereinbarten Anlagestrategie. Dadurch stellen Sie sich steuerlich günstiger als bei einer Versteuerung sämtlicher Erträge erst am Ende Ihres Anlagezeitraums. Bei einem Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro lässt sich so eine Steuerersparnis von bis zu 279,95 Euro pro Jahr erzielen*.

Die Anlagetechnologie berücksichtigt dabei die Transaktionshistorie zur Ermittlung der Kapitalerträge, gegebenenfalls noch ausstehende Ausschüttungen sowie, falls vorhanden, weitere Portfolios von Kundinnen und Kunden. Wir optimieren für jedes Portfolio das Verhältnis zwischen der möglichen Steuerersparnis und den Kosten der Transaktionen, die sich aus der Geld-Brief-Spanne ergeben. Ist die optimierte Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags für Ihr Portfolio relevant, werden Sie von uns informiert und können selbst entscheiden, ob die Optimierung vorgenommen werden soll.

*Annahme: Kapitalertragsteuer: 25 %, Solidaritätszuschlag: 5.5 %; Kirchensteuer: 9 %.

So werden Ihre individuellen Steuermerkmale bei Transaktionen berücksichtigt

Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und Kapitalerträge erzielt, muss Abgeltungssteuer zahlen. Kapitalerträge entstehen etwa bei Ausschüttungen oder dem Verkauf von ETFs mit Gewinn. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Maximal steigt die Steuerbelastung so auf knapp 28 Prozent. Die Steuer wird direkt von der Depotbank einbehalten.

Den Steuereffekt von Transaktionen zu schätzen, ist zentraler Bestandteil unserer Anlagetechnologie. Die beim Verkauf von ETFs mit steuerrelevanten Gewinnen von der Depotbank einbehaltene Abgeltungsteuer verringert die zur Verfügung stehende Liquidität für unmittelbar folgende Kauf-Transaktionen, beispielsweise bei einer Umschichtung ("Rebalancing"). Durch unsere Steuerschätzung stellen wir sicher, dass die nötige Liquidität für taggleiche Umschichtungen in Ihrem Portfolio zur Verfügung steht.

Der Vorteil: Ihr Geld liegt nicht über Nacht unverzinst auf dem Verrechnungskonto, sondern wird für Sie gleich wieder optimal angelegt.

ETF-Produktauswahl auch mit Blick auf Steuermerkmale

Je nach Domizil des ETFs und geographischem Fokus des nachgebildeten Index ergeben sich unterschiedliche steuerliche Belastungen auf Fondsebene aufgrund von Quellensteuer und bestehender Doppelbesteuerungsabkommen. Wir bevorzugen dann ETFs mit einem für Sie günstigen Domizil.

Seit der Investmentsteuerreform werden thesaurierte Erträge innerhalb der ETFs nicht mehr als ausschüttungsgleiche Erträge laufend besteuert. Stattdessen kommt es zu einer vereinfachten pauschalen Besteuerung durch eine jährliche Vorabpauschale. Diese orientiert sich am Basiszins der Bundesbank (langfristig erzielbare Rendite öffentlicher Anleihen) und ist außerdem auf den Wertzuwachs des ETFs im Kalenderjahr begrenzt. Da öffentliche Anleihen im Vergleich zu anderen Anlageklassen (z.B. Aktien oder Unternehmensanleihen) geringere Renditen aufweisen und Erträge nur in Jahren mit einem Wertzuwachs überhaupt besteuert werden, verschiebt sich ein Teil der Steuerlast für laufende Erträge in die Zukunft. Im Vergleich zu “Ausschüttern” verbleibt bei „Thesaurierern“ also mehr Kapital im ETF und kann für Sie arbeiten.

Bestimmte inländische Erträge werden bereits im ETF besteuert. Um Sie nicht doppelt zu belasten, wird bei der Besteuerung auf Depotebene ein Teil der Erträge freigestellt (Teilfreistellung). Der Teilfreistellungssatz ist abhängig von Quoten für bestimmte Anlageklassen im ETF. Je nach Anlageklasse und Gewichtung im ETF fällt die Teilfreistellung für den Anleger somit unterschiedlich hoch aus. Insbesondere Rohstoff-ETFs, die mit anderen Anlageklassen besichert sind, können hiervon profitieren.

Mehr zum ETF-Universum erfahren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuern

Kann ich von der Steueroptimierung profitieren, wenn ich die Vermögensverwaltung oder den Broker von Scalable Capital nutze?
Nutzen Sie sowohl die automatisierte Vermögensverwaltung als auch den Broker, wird Ihr Freistellungsauftrag über beide Produkte hinweg berücksichtigt. Konkret heißt das in diesem Fall, dass Sie nur einen Freistellungsauftrag aufgeben müssen, damit dieser über beide Produkte hinweg optimal ausgeschöpft werden kann.

Ein Beispiel: Wurde Ihr Freistellungsauftrag über 1.000 € gegen Ende des Jahres nicht voll ausgeschöpft, wird dies von unserer Anlagetechnologie automatisch berücksichtigt und das Portfolio zu Ihren Gunsten steueroptimiert. Einzelheiten dazu finden Sie im Abschnitt „Optimale Ausschöpfung Ihres Freistellungsauftrags: Bis zu 560 € sparen.”

Wie werden Steuern bei Auszahlungen berücksichtigt?
Um Ihren gewünschten Auszahlungsbetrag nach Steuern zu realisieren, schätzen wir vorab die steuerlichen Auswirkungen und verkaufen dementsprechend Wertpapiere.

Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag ändern?
Um einen Freistellungsauftrag zu ändern, loggen Sie sich bitte in Ihren persönlichen Kundenbereich auf unserer Website ein und öffnen Sie den Menüpunkt „Profil”. Im Bereich „Steuern” können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten oder ändern.
Der Freistellungsauftrag gilt auf Bankenebene. Sollten Sie also zum Beispiel bei uns eine Vermögensverwaltung mit Depotführung bei der Baader Bank haben, gilt der dafür eingerichtete Freistellungsauftrag ebenfalls für den Scalable Broker.

Ich will die Steueroptimierung nicht nutzen. Wie kann ich mich abmelden?
Wir informieren Sie darüber, wenn eine optimierte Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags für Ihr Portfolio relevant ist. Sie können anschließend entscheiden, ob die Optimierung vorgenommen werden soll.


Risikohinweis – Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Weder vergangene Wertentwicklungen noch Prognosen haben eine verlässliche Aussagekraft über zukünftige Wertentwicklungen. Wir erbringen keine Anlage-, Rechts- und/oder Steuerberatung. Sollte diese Website Informationen über den Kapitalmarkt, Finanzinstrumente und/oder sonstige für die Kapitalanlage relevante Themen enthalten, so dienen diese Informationen ausschließlich der allgemeinen Erläuterung der von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe erbrachten Wertpapierdienstleistungen. Bitte lesen Sie auch unsere Risikohinweise und Nutzungsbedingungen.