Neues Altersvorsorgedepot statt alter Riester-Rente?

23. Oktober 2024  |  Igor Hirsch
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Die FDP hat einen Gesetzesvorschlag zur Altersvorsorge vorgelegt: Die Riester-Rente soll reformiert und zusätzlich ein staatlich gefördertes privates Altersvorsorgedepot ermöglicht werden – unter anderem mit ETFs. Lesen Sie, welche Förderungen ab 2026 gelten sollen und warum das ungeförderte Sparen fürs Alter noch sinnvoll ist.

Seit mehr als 20 Jahren gibt es in Deutschland die staatlich geförderte Riester-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Viele Expertinnen und Experten halten das Riestern für zu teuer und wenig rentabel. Die Gesamtzahl der bestehenden Riester-Verträge ist bereits seit 2018 rückläufig. Nun macht die FDP mit einer Gesetzesvorlage einen wichtigen Vorstoß. Bundesfinanzminister Christian Lindner plant sowohl eine Reform der Riester-Rente als auch ein staatlich gefördertes privates Altersvorsorgedepot. Mit ihm könnten Menschen auf dem Aktienmarkt über direkte Investitionen fürs Alter vorsorgen.

Das neue Riester-Konzept soll höhere Renditechancen bieten als die bestehende Riester-Rente und ebenfalls staatliche Zuschüsse und Steuervorteile bieten. Bisherige Riester-Sparende sollen zum neuen Modell wechseln können. Dabei wird das Kapital aus dem alten Vertrag auf den neuen übertragen. Der Finanzminister rechnet damit, dass das Gesetz zur staatlich geförderten Altersvorsorge noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

Altersvorsorgedepot: Nur auf den Staat bauen?

Private Altersvorsorge ohne staatliche Unterstützung punktet weiterhin mit ihrer Flexibilität, insbesondere beim Zeitpunkt der frühestmöglichen Entnahme. In der Auszahlphase wird sie jedoch steuerlich anders behandelt. Die nachgelagerte Besteuerung und der Freibetrag der gesetzlichen Rente als auch der Riester-Rente verändern sich seit 2020 sukzessive zu Ungunsten der Besteuerten je nach Renteneintrittsjahr. Ab 2058 wird die Rente zu 100 Prozent ohne einen Freibetrag versteuert.

Über persönliche Steuerfreibeträge informieren Steuerberatungen, Lohnsteuerhilfevereine oder das Finanzamt.

Altersvorsorgedepot ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 kann laut Gesetzesvorschlag zwischen dem privaten Altersvorsorgedepot und der reformierten Riester-Rente gewählt werden. Das Depot soll ermöglichen, Geld langfristig und breit gestreut anzulegen – etwa über Sparpläne in ETFs (Exchange Traded Funds).

Das Altersvorsorgedepot soll mehr Chancen auf höhere Renditen als die Riester-Rente bieten. Beitragsgarantien auf das eingezahlte Kapital soll es – anders als bei der aktuellen Riester-Rente – nicht geben. Lindner nannte das Altersvorsorgedepot in einem Blogbeitrag der FDP einen „Gamechanger“, der den demografischen Wandel und die schrumpfende Zahl der Beitragszahlenden in der gesetzlichen Rentenversicherung abfedern soll.

Auch geförderte Sparpläne auf Einzelaktien oder aktiv gemanagte Investmentfonds sollen mit dem neuen Altersvorsrogedepot möglich sein. Eher risikoreiche Produkte wie Knock-out-Zertifikate, Optionsscheinen oder Kryptowährungen werden hingegen nicht gefördert.

Altervorsorgedepot: Höhe der Förderung

Lindner nannte erste Zahlen zur Förderung der Riester-Rente und des Altersvorsorgedepots: Für jeden eingezahlten Euro soll der Staat 20 Cent drauflegen – bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von höchstens 3.000 Euro. Um die Förderung zu erhalten, müssen mindestens 120 Euro pro Jahr in den Vertrag fließen. Ab dem Jahr 2030 sollen bis zu 3.500 Euro möglich sein.

Wer für seinen Nachwuchs Kindergeld erhält, könnte einen weiteren Zuschuss für den eigenen Vertrag bekommen. So sollen den Plänen zufolge weitere 25 Cent pro eingezahltem Euro vom Staat eingezahlt werden. Die Fördergrenze liegt hier bei 1.200 Euro pro Jahr. Maximal sind 300 Euro Förderung pro Kind möglich. Diesen Betrag gibt es auch bei der bisherigen Riester-Rente für ab 2008 geborene Kinder.

Zusätzlich ist ein Bonus von 175 Euro für Personen mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 26.250 Euro vorgesehen. Personen unter 25 Jahren könnten zudem bis zu drei Jahre lang von einem speziellen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro pro Kalenderjahr profitieren. Alle Erträge bleiben im Depot und werden in der Ansparphase nicht versteuert. Um „Fehlanreize in Richtung Frühverrentung“ zu vermeiden, soll der frühestmögliche Auszahlungszeitpunkt von 62 (aktuelle Riester-Rente) auf 65 Jahre erhöht werden. Durch den Wegfall der Kapitalertragssteuer auf die Gewinne und die Förderungen könnte sich das neue Altersvorsorgedepot sogar stärker rentieren als ein rein privater ETF-Sparplan ohne Förderung.

Kleine Reform der Riester-Rente

Die Riester-Rente wird erweitert: Neben der bisherigen Variante mit 100-prozentiger Beitragsgarantie soll es künftig auch eine mit 80-prozentiger Garantie geben. Die 100-prozentige Garantie stellt sicher, dass das eingezahlte Kapital, einschließlich staatlicher Zulagen, trotz der üblichen Wertschwankungen der Kapitalmärkte erhalten bleibt. Dieser Fallschirm führte in der Regel zu konservativen Anlagen, die in der Vergangenheit eher überschaubare Rendite erzielten.

Zum Altersvorsorgedepot wechseln?

Unter bestimmten Umständen könnte es sinnvoll sein, den alten Riester-Vertrag zu erhalten. Das gilt zum Beispiel, wenn das Geld bereits mit 63 Jahren ausgezahlt werden soll oder wenn der Vertrag gute Konditionen besitzt (Stichworte: hoher Garantiezins oder ein hoher garantierter Rentenfaktor).

Ist das Altersvorsorgedepot die „Aktienrente“?

Der Gesetzesvorschlag der privaten Altersvorsorge ist nicht zu verwechseln mit der anstehenden Reform der gesetzlichen Rente, die das umlagefinanzierte System um einen kapitalgedeckten Anteil ergänzen soll – dem sogenannten Generationenkapital, auch „Aktienrente“ genannt.

Warteliste: Altersvorsorgedepot

Weitere Informationen zum Altersvorsorgedepot und eine Warteliste, die dich auf dem neuesten Stand hält, findest du hier.

Übersicht: Riester oder Altersvorsorgedepot

Private Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot

Neue Riester-Rente

Alte Rieser-Rente

Alter der frühestmöglichen Entnahme

Jederzeit

65 Jahre

65 Jahre

62 Jahre bzw. 60 Jahre für vor 2012 abgeschlossene Verträge

Auszahlphase

Freie Wahl

Wahl zwischen lebenslanger Rente und Entnahmeplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr

Wahl zwischen lebenslanger Rente und Entnahmeplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr

Verpflichtende lebenslange Rente, wahlweise können bis zu 30 Prozent des Kapitals entnommen werden. Bei Verträgen von vor 2005 sind es nur 20 Prozent

Versteuerung in Auszahlphase

Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Soli und evtl. Kirchensteuer bis maximal insgesamt 27,99 Prozent

Individueller Steuersatz abhängig vom Einkommen und Renteneintrittsjahr

Individueller Steuersatz abhängig vom Einkommen und Renteneintrittsjahr

Individueller Steuersatz abhängig vom Einkommen und Renteneintrittsjahr

Beitragsgarantie

0 Prozent

0 Prozent

80 oder 100 Prozent bei Versicherungslösung

100 Prozent

Steuerlich geförderter Höchstbetrag

0 Euro

3.000 Euro pro Jahr, ab 2030: 3.500 Euro pro Jahr

3.000 Euro pro Jahr, ab 2030: 3.500 Euro pro Jahr

2.100 Euro pro Jahr

Mindestbetrag für Einzahlungen

0 Euro

120 Euro pro Jahr

120 Euro pro Jahr

60 Euro pro Jahr

Grundförderung/ Grundzulage

0 Euro

Pro eingezahltem Euro 20 Cent (maximal 600 Euro pro Jahr)

Pro eingezahltem Euro 20 Cent (maximal 600 Euro pro Jahr)

175 Euro Grundzulage pro Jahr

Kinderzulage

0 Euro

25 Cent (maximal 300 Euro pro Kind im Jahr)

25 Cent (maximal 300 Euro pro Kind im Jahr)

300 Euro pro Jahr für nach 2008 geborene Kinder, 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder

Berufseinsteigende

0 Euro

bis zu 600 Euro im Jahr

bis zu 600 Euro im Jahr

einmalig 200 Euro

Geringverdienende

0 Euro

175 Euro pro Jahr

175 Euro pro Jahr

0 Euro

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Igor Hirsch
Financial Editor
Igor ist Redakteur mit den Themenschwerpunkten Geldanlage und Börse. Er arbeitete zuvor als Redakteur bei Finanzen100 und dem Branchendienst für Vermögensverwalter Citywire. Davor war er als selbständiger Finanzberater (§ 34d und § 34f) tätig. Er ist Diplom-Kulturwissenschaftler mit dem Hauptfach Wirtschafts- und Sozialgeschichte und studierte an der Universität des Saarlandes.