Seit mehr als 20 Jahren gibt es in Deutschland die staatlich geförderte Riester-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Viele Expertinnen und Experten halten das Riestern für zu teuer und wenig rentabel. Die Gesamtzahl der bestehenden Riester-Verträge ist bereits seit 2018 rückläufig. Nun macht die FDP mit einer Gesetzesvorlage einen wichtigen Vorstoß. Bundesfinanzminister Christian Lindner plant sowohl eine Reform der Riester-Rente als auch ein staatlich gefördertes privates Altersvorsorgedepot. Mit ihm könnten Menschen auf dem Aktienmarkt über direkte Investitionen fürs Alter vorsorgen.
Das neue Riester-Konzept soll höhere Renditechancen bieten als die bestehende Riester-Rente und ebenfalls staatliche Zuschüsse und Steuervorteile bieten. Bisherige Riester-Sparende sollen zum neuen Modell wechseln können. Dabei wird das Kapital aus dem alten Vertrag auf den neuen übertragen. Der Finanzminister rechnet damit, dass das Gesetz zur staatlich geförderten Altersvorsorge noch in diesem Jahr verabschiedet wird.
Private Altersvorsorge ohne staatliche Unterstützung punktet weiterhin mit ihrer Flexibilität, insbesondere beim Zeitpunkt der frühestmöglichen Entnahme. In der Auszahlphase wird sie jedoch steuerlich anders behandelt. Die nachgelagerte Besteuerung und der Freibetrag der gesetzlichen Rente als auch der Riester-Rente verändern sich seit 2020 sukzessive zu Ungunsten der Besteuerten je nach Renteneintrittsjahr. Ab 2058 wird die Rente zu 100 Prozent ohne einen Freibetrag versteuert.
Über persönliche Steuerfreibeträge informieren Steuerberatungen, Lohnsteuerhilfevereine oder das Finanzamt.
Ab dem 1. Januar 2026 kann laut Gesetzesvorschlag zwischen dem privaten Altersvorsorgedepot und der reformierten Riester-Rente gewählt werden. Das Depot soll ermöglichen, Geld langfristig und breit gestreut anzulegen – etwa über Sparpläne in ETFs (Exchange Traded Funds).
Das Altersvorsorgedepot soll mehr Chancen auf höhere Renditen als die Riester-Rente bieten. Beitragsgarantien auf das eingezahlte Kapital soll es – anders als bei der aktuellen Riester-Rente – nicht geben. Lindner nannte das Altersvorsorgedepot in einem Blogbeitrag der FDP einen „Gamechanger“, der den demografischen Wandel und die schrumpfende Zahl der Beitragszahlenden in der gesetzlichen Rentenversicherung abfedern soll.
Auch geförderte Sparpläne auf Einzelaktien oder aktiv gemanagte Investmentfonds sollen mit dem neuen Altersvorsrogedepot möglich sein. Eher risikoreiche Produkte wie Knock-out-Zertifikate, Optionsscheinen oder Kryptowährungen werden hingegen nicht gefördert.
Wer für seinen Nachwuchs Kindergeld erhält, könnte einen weiteren Zuschuss für den eigenen Vertrag bekommen. So sollen den Plänen zufolge weitere 25 Cent pro eingezahltem Euro vom Staat eingezahlt werden. Die Fördergrenze liegt hier bei 1.200 Euro pro Jahr. Maximal sind 300 Euro Förderung pro Kind möglich. Diesen Betrag gibt es auch bei der bisherigen Riester-Rente für ab 2008 geborene Kinder.
Zusätzlich ist ein Bonus von 175 Euro für Personen mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 26.250 Euro vorgesehen. Personen unter 25 Jahren könnten zudem bis zu drei Jahre lang von einem speziellen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro pro Kalenderjahr profitieren. Alle Erträge bleiben im Depot und werden in der Ansparphase nicht versteuert. Um „Fehlanreize in Richtung Frühverrentung“ zu vermeiden, soll der frühestmögliche Auszahlungszeitpunkt von 62 (aktuelle Riester-Rente) auf 65 Jahre erhöht werden. Durch den Wegfall der Kapitalertragssteuer auf die Gewinne und die Förderungen könnte sich das neue Altersvorsorgedepot sogar stärker rentieren als ein rein privater ETF-Sparplan ohne Förderung.
Die Riester-Rente wird erweitert: Neben der bisherigen Variante mit 100-prozentiger Beitragsgarantie soll es künftig auch eine mit 80-prozentiger Garantie geben. Die 100-prozentige Garantie stellt sicher, dass das eingezahlte Kapital, einschließlich staatlicher Zulagen, trotz der üblichen Wertschwankungen der Kapitalmärkte erhalten bleibt. Dieser Fallschirm führte in der Regel zu konservativen Anlagen, die in der Vergangenheit eher überschaubare Rendite erzielten.
Unter bestimmten Umständen könnte es sinnvoll sein, den alten Riester-Vertrag zu erhalten. Das gilt zum Beispiel, wenn das Geld bereits mit 63 Jahren ausgezahlt werden soll oder wenn der Vertrag gute Konditionen besitzt (Stichworte: hoher Garantiezins oder ein hoher garantierter Rentenfaktor).
Der Gesetzesvorschlag der privaten Altersvorsorge ist nicht zu verwechseln mit der anstehenden Reform der gesetzlichen Rente, die das umlagefinanzierte System um einen kapitalgedeckten Anteil ergänzen soll – dem sogenannten Generationenkapital, auch „Aktienrente“ genannt.
Weitere Informationen zum Altersvorsorgedepot und eine Warteliste, die dich auf dem neuesten Stand hält, findest du hier.
Private Altersvorsorge |
Altersvorsorgedepot | Neue Riester-Rente | Alte Rieser-Rente |
|
---|---|---|---|---|
Alter der frühestmöglichen Entnahme |
Jederzeit |
65 Jahre |
65 Jahre |
62 Jahre bzw. 60 Jahre für vor 2012 abgeschlossene Verträge |
Auszahlphase |
Freie Wahl |
Wahl zwischen lebenslanger Rente und Entnahmeplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr |
Wahl zwischen lebenslanger Rente und Entnahmeplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr |
Verpflichtende lebenslange Rente, wahlweise können bis zu 30 Prozent des Kapitals entnommen werden. Bei Verträgen von vor 2005 sind es nur 20 Prozent |
Versteuerung in Auszahlphase |
Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Soli und evtl. Kirchensteuer bis maximal insgesamt 27,99 Prozent |
Individueller Steuersatz abhängig vom Einkommen und Renteneintrittsjahr |
Individueller Steuersatz abhängig vom Einkommen und Renteneintrittsjahr |
Individueller Steuersatz abhängig vom Einkommen und Renteneintrittsjahr |
Beitragsgarantie |
0 Prozent |
0 Prozent | 80 oder 100 Prozent bei Versicherungslösung | 100 Prozent |
Steuerlich geförderter Höchstbetrag |
0 Euro |
3.000 Euro pro Jahr, ab 2030: 3.500 Euro pro Jahr |
3.000 Euro pro Jahr, ab 2030: 3.500 Euro pro Jahr |
2.100 Euro pro Jahr |
Mindestbetrag für Einzahlungen |
0 Euro |
120 Euro pro Jahr |
120 Euro pro Jahr |
60 Euro pro Jahr |
Grundförderung/ Grundzulage |
0 Euro |
Pro eingezahltem Euro 20 Cent (maximal 600 Euro pro Jahr) |
Pro eingezahltem Euro 20 Cent (maximal 600 Euro pro Jahr) |
175 Euro Grundzulage pro Jahr |
Kinderzulage |
0 Euro |
25 Cent (maximal 300 Euro pro Kind im Jahr) |
25 Cent (maximal 300 Euro pro Kind im Jahr) |
300 Euro pro Jahr für nach 2008 geborene Kinder, 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder |
Berufseinsteigende |
0 Euro |
bis zu 600 Euro im Jahr |
bis zu 600 Euro im Jahr |
einmalig 200 Euro |
Geringverdienende |
0 Euro |
175 Euro pro Jahr |
175 Euro pro Jahr |
0 Euro |
Risikohinweis – Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Weder vergangene Wertentwicklungen noch Prognosen haben eine verlässliche Aussagekraft über zukünftige Wertentwicklungen. Wir erbringen keine Anlage-, Rechts- und/oder Steuerberatung. Sollte diese Website Informationen über den Kapitalmarkt, Finanzinstrumente und/oder sonstige für die Kapitalanlage relevante Themen enthalten, so dienen diese Informationen ausschließlich der allgemeinen Erläuterung der von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe erbrachten Wertpapierdienstleistungen. Bitte lesen Sie auch unsere Risikohinweise und Nutzungsbedingungen.
Als Newsletter-Abonnent sind Sie in der guten Gesellschaft zehntausender Leser, die von uns regelmäßig Tipps zur erfolgreichen Geldanlage erhalten.