Freistellungsauftrag: Sparerpauschbetrag 2021 jetzt noch nutzen und Steuern sparen

9. Dezember 2021  |  Igor Hirsch
Asset FP Freistellungsauftrag 1920
Falls noch nicht geschehen, sollten Anlegerinnen und Anleger jetzt ihren Freistellungsauftrag einrichten – dann profitieren Sie für 2021 vom Freibetrag auf Kapitaleinkünfte. Dieser liegt bei 801 €.

Wer Kapitaleinkünfte erzielt, kann durch einen Freistellungsauftrag im Jahr bis zu 224,24 Euro Steuern sparen – gemeinsam veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis zu 448,48 Euro. Von der Ersparnis kann profitieren, wer den Sparerpauschbetrag bis zum Jahresende ausschöpft. Dieser lässt sich nicht ins nächste Kalenderjahr übertragen. Was ist jetzt zu tun und wie kommt es zu der genannten Ersparnis?

Wie kann ich bei Scalable Capital einen Freistellungsauftrag einrichten?

Wer den Sparerpauschbetrag nutzen möchte, sollte einen Freistellungsauftrag einrichten. Im persönlichen Kundenbereich in der App oder auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Profil” finden Sie den Bereich „Steuern”. Hier können Sie den Freistellungsauftrag einrichten oder ändern. Genau gesagt erteilen Sie den Freistellungsauftrag nicht Scalable Capital, sondern unserer Depotbank, der Baader Bank. Er gilt auf Bankenebene, das heißt ein bestehender Auftrag der Kunden unserer Vermögensverwaltung mit Depotführung bei der Baader Bank ist auch für den Scalable Broker gültig.

Falls noch nicht geschehen, sollten Sie Ihre Freistellungsaufträge bis zum 15. Dezember 2021 einrichten. Für nach diesem Termin erteilte Freistellungsaufträge kann die Baader Bank keine Garantie geben, dass sie diese noch 2021 bearbeitet.

Wie werden Kapitaleinkünfte versteuert?

Üblicherweise sind Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu versteuern. Insgesamt entsteht so eine Abgeltungssteuerlast von etwa 26,4 bis knapp unter 28 Prozent. Die Spanne ergibt sich daraus, dass nicht jede(r) Kirchensteuer zahlt und dass die Kirchensteuersätze je nach Bundesland variieren.

Was zählt zu Kapitaleinküften?

Als Kapitaleinkünfte zählen unter anderem Zinseinnahmen, Gewinne aus Aktienverkäufen sowie Dividenden (Gewinnausschüttungen) beispielsweise auf ausschüttende ETFs (Exchange-Traded Funds).

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Der sogenannte Sparerpauschbetrag ist eine Möglichkeit, bei der Geldanlage Steuern zu sparen. Auf Kapitaleinkünfte bis 801 Euro pro Jahr müssen Singles mit einem Freistellungsauftrag keine Steuern zahlen. Erst über diesem Betrag greift die Abgeltungssteuer. Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten wird der Betrag auf 1.602 Euro pro Jahr verdoppelt. Der Sparerpauschbetrag lässt sich nicht ins nächste Kalenderjahr mitnehmen.

Für dieses Jahr noch nicht relevant, aber möglicherweise in Zukunft: Die neue Ampel-Koalition plant, den Sparerpauschbetrag für Singles auf 1.000 Euro anzuheben.

Wie hoch die Ersparnis beim derzeitigen Freibetrag von 801 Euro in einem Jahr sein kann, zeigt folgendes Beispiel.

Single, kirchensteuerpflichtig mit 9 Prozent, 2.000 Euro Kapitaleinkünfte pro Jahr

Asset Freistellungsauftrag Tabelle

*Die künftige Ampel-Koalition will den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro für Singles erhöhen.

Was gilt es beim Freistellungsauftrag zu beachten?

Wer mehrere Depots bei verschiedenen Banken hat, kann mehrere Freistellungsaufträge von unterschiedlicher Höhe stellen. Zusammengerechnet dürfen diese allerdings nicht die oben genannten Freibeträge übersteigen.

Risikohinweis – Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Weder vergangene Wertentwicklungen noch Prognosen haben eine verlässliche Aussagekraft über zukünftige Wertentwicklungen. Wir erbringen keine Anlage-, Rechts- und/oder Steuerberatung. Sollte diese Website Informationen über den Kapitalmarkt, Finanzinstrumente und/oder sonstige für die Kapitalanlage relevante Themen enthalten, so dienen diese Informationen ausschließlich der allgemeinen Erläuterung der von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe erbrachten Wertpapierdienstleistungen. Bitte lesen Sie auch unsere Risikohinweise und Nutzungsbedingungen.

 

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Igor Hirsch
Financial Editor
Igor ist Redakteur mit den Themenschwerpunkten Geldanlage und Börse. Er arbeitete zuvor als Redakteur bei Finanzen100 und dem Branchendienst für Vermögensverwalter Citywire. Davor war er als selbständiger Finanzberater (§ 34d und § 34f) tätig. Er ist Diplom-Kulturwissenschaftler mit dem Hauptfach Wirtschafts- und Sozialgeschichte und studierte an der Universität des Saarlandes.