Auf diesen Zeitpunkt hatte die Krypto-Community seit Langem hingefiebert, am 11. Januar 2024 war es endlich soweit: Die US-Börsenaufsicht (SEC) hat die ersten elf Bitcoin-Spot-ETFs zugelassen. Viele Anlegerinnen und Anleger in Deutschland fragen sich jetzt, ob sie die Produkte von Vermögensverwaltern wie BlackRock oder Fidelity auch hierzulande kaufen können.
Der iShares Bitcoin Trust (IBIT) von BlackRock hat nach knapp drei Monaten ein Volumen von 17,1 Milliarden US-Dollar erreicht. Das größte vergleichbare Produkt in Europa, der ETC Group Physical Bitcoin – kurz BTCE – bringt dreieinhalb Jahre nach seiner Auflage nur etwas mehr als eineinhalb Milliarden US-Dollar an Volumen auf die Waage.
Börsengehandelte Bitcoin-Indexfonds erleichtern institutionellen wie privaten Investorinnen und Investoren die Anlage in Kryptowährungen. In den USA gab es zwar bereits zuvor Bitcoin-ETFs, diese investierten jedoch nicht in Coins, sondern mussten versuchen, die Kursentwicklung des Bitcoin über den sogenannten Future-Handel nachzubilden. Das ist teurer und weniger zuverlässig, da es häufig zu Abweichungen vom Referenzwert kommt. Dagegen kaufen Spot-ETFs Bitcoins direkt und gelten außerdem als Sondervermögen, weshalb die Anlegerinnen und Anleger gegen den Ausfall des Emittenten geschützt sind.
Über kurz oder lang könnten den Bitcoin-ETFs rund 40 Milliarden US-Dollar zufließen, wenn sich nur ein Fünftel der Investorinnen und Investoren in US-ETFs entscheiden sollten, drei Prozent ihrer Risikoanlagen in Bitcoin-ETFs zu investieren. Mit steigender Nachfrage dürfte auch der Preis deutlich nach oben gehen.
2024 könnte es noch aus anderen Gründen mächtig Rückenwind für den Bitcoin-Kurs geben. Der wichtigste und bislang vor allem in der Kryptoszene viel beachtete Faktor dafür ist das für Ende April erwartete Bitcoin-Halving.
US-ETFs können hierzulande nicht angeboten werden. Das liegt daran, dass bestimmte Produktunterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden können, die Voraussetzung für die Handelbarkeit über einen Broker in Europa sind.
Das hat auch einen Grund: Nicht umsonst gibt es klare, europaweite Regeln für ETFs und Publikums-Wertpapierfonds. Das gebieten Standards und zum Schutz der Anlegerinnen und Anleger. Kryptowährungen sind in Europa zudem kein zugelassener Vermögenswert, da sie keine Wertpapiere sind. Zudem müssen Publikumsfonds diversifiziert anlegen und dürfen nicht nur einen Vermögenswert enthalten.
Allerdings gibt es in Europa längst Alternativen, die ähnlich wie ETFs funktionieren. Hier haben sich so genannte ETCs (Exchange Traded Commodities) etabliert, die ähnlich wie ETFs funktionieren – bei Gold und seit einigen Jahren auch bei Kryptowährungen. Dort sind die Vermögenswerte vollständig hinterlegt – bei Kryptowährungen meist offline im sicheren Cold Storage. Der erste Gold-ETC kam 2004 auf den Markt, das Konzept ist also bewährt.
Letztlich ist die europäische und sogar deutsche Regulierung von Kryptos am Kapitalmarkt den USA seit Jahren voraus: Hier gibt es über 80 zugelassene Krypto-ETCs, nicht nur auf Bitcoin, sondern auch auf weitere wichtige Coins wie Cardano, Ethereum, Solana oder XRP. Sogar passive Basket-ETCs etwa auf den MSCI Digital Assets Index gibt es.
Ein weiterer Vorteil der europäischen Produkte für Anlegerinnen und Anleger mit Steuersitz in Deutschland: Werden die Basiswerte wie Krypto oder Gold vollständig hinterlegt und besteht eine Auslieferoption, dann betrachtet der Fiskus die Produkte als Besitz und nicht als Wertpapier. Anders als bei Aktien, ETFs, Fonds und anderen Wertpapieren müssen Erträge aus dem Verkauf nach einem Jahr Haltedauer nicht mehr versteuert werden.
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