
Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne. Bis zu dieser Höhe fallen keine Abgeltungsteuer, kein Solidaritätszuschlag und ggf. keine Kirchensteuer an.
Der Pauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro für Einzelveranlagte und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Partner. Um ihn zu nutzen, können Anlegende ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne Freistellungsauftrag wird die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten und kann später über die Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.
(Stand: 2026)
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