
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Anlegenden, den Sparer-Pauschbetrag direkt bei ihrer Bank oder ihrem Vermögensverwalter geltend zu machen. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, behält das Institut die Abgeltungsteuer auf anrechenbare Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne bis zur Höhe des verfügbaren Freibetrags nicht ein.
Anlegende mit Konten oder Depots bei mehreren Instituten können ihren Freistellungsauftrag auf die verschiedenen Anbieter aufteilen, basierend auf Anlagebeträgen und erwarteten Erträgen. Obwohl es auch möglich ist, die einbehaltene Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückzufordern, verzögert dies die Reinvestition und somit potenzielle Erträge.
Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können nicht auf das nächste Jahr übertragen werden. Freistellungsaufträge können jederzeit während des Jahres angepasst werden.
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