Teilnahmebedingungen Partnerprogramm

Stand: Mai 2023

1. Grundlagen

1.1. Die Scalable Capital GmbH (“Scalable Capital”) ist ein Wertpapierinstitut, dessen Hauptgeschäftstätigkeit (im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse) die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen aller Art und damit im Zusammenhang stehenden Geschäften ist. Die Scalable Capital GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Scalable GmbH.

1.2. Die Scalable GmbH betreibt eine Plattform über die Dritte (“Partner”) nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm die Dienstleistungen (insbesondere die Vermögensverwaltung sowie das Brokerage) (“angebotene Dienstleistungen”) von Scalable Capital vermarkten können (“Partnerprogramm”). Zur Vermarktung der angebotenen Dienstleistungen im Rahmen ihrer Teilnahme am Partnerprogramm stellen die Partner Werbeflächen auf ihrer Website, sozialen Kanälen, Podcasts und/oder in ihrer Applikation (“Medien”) zur Verfügung. Scalable GmbH und der Partner werden nachfolgend jeweils einzeln auch als “Partei” oder gemeinsam als die “Parteien” bezeichnet.

1.3. Die URL der Plattform lautet: https://de.scalable.capital/partnerprogramm

1.4. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Partner und Scalable GmbH im Hinblick auf das Partnerprogramm finden ausschließlich diese Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Scalable GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform oder zumindest die schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) von Scalable GmbH maßgebend.

2. Teilnahme am Partnerprogramm

2.1. Ein Anspruch auf die Teilnahme am Partnerprogramm besteht nicht. Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt (i) eine Bewerbung über die Plattform sowie (ii) die Annahme als Partner durch die Scalable GmbH voraus.

2.2. Bei der Entscheidung über eine Annahme als Partner achtet Scalable GmbH insbesondere auf folgende Aspekte (nicht abschließend), die ggf. im Rahmen des Bewerbungsprozesses abgefragt werden:

  • Unternehmer iSv § 14 BGB (d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) können am Partnerprogramm teilnehmen.
  • Personen in ihrer Eigenschaft als Verbraucher iSv § 13 BGB sind von der Teilnahme am Partnerprogramm grundsätzlich ausgeschlossen.

Zur Klarstellung: Die Annahme als Partner verbleibt ungeachtet des Vorliegens eines oder mehrerer der vorgenannten Aspekte im freien Ermessen von Scalable GmbH.

2.3. Die Annahme als Partner wird dem Partner durch Scalable GmbH (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Mitteilung kann auch (konkludent) durch die Gewährung eines Zugangs zu der Plattform erfolgen.

3. Partnerprogramm

3.1. Die Vermarktung der angebotenen Dienstleistungen erfolgt anhand der folgenden Modelle (Pay-per-Click, Pay-per-Lead und Pay-per-Sale), die jeweils einen Vermarktungserfolg beschreiben (“Vermarktungserfolg”):

3.1.1. Pay-per-Click
Weiterleitung eines Besuchers der Medien des Partners auf eine Website von Scalable Capital infolge eines Klicks des Besuchers auf ein von Scalable Capital zur Verfügung gestelltes Werbemittel in der entsprechenden Werbefläche des Partners. Klarstellend: Der Vermarktungserfolg im Pay-per-Click-Modell tritt nur ein, wenn der Besucher eine IP aus der Europäischen Union hat und ein echter Endnutzer (kein Bot) ist. Außerdem wird im Falle mehrerer Klicks desselben Besuchers innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur ein einziger Klick vergütet.

3.1.2. Pay-per-Lead
Weiterleitung eines Besuchers der Medien des Partners auf eine Website von Scalable Capital infolge eines Klicks des Besuchers auf ein von Scalable Capital zur Verfügung gestelltes Werbemittel in der entsprechenden Werbefläche des Partners (vgl. Ziff. 3.1.1, Pay-per-Click) und infolge der Weiterleitung gibt der Besucher innerhalb von 30 Tagen nach der Weiterleitung seine E-Mail-Adresse gegenüber Scalable Capital an (z.B. um sich für einen Newsletter anzumelden oder ein Onboarding zu starten). Ein Vermarktungserfolg im Pay-per-Lead-Modell tritt nur ein, wenn der Besucher seine E-Mail-Adresse sodann auch innerhalb dieser 30 Tage gegenüber Scalable Capital bestätigt.

3.1.3. Pay-per-Sale
Weiterleitung eines Besuchers der Medien des Partners auf eine Website von Scalable Capital infolge eines Klicks des Besuchers auf ein von Scalable Capital zur Verfügung gestelltes Werbemittel in der entsprechenden Werbefläche des Partners (vgl. Ziff. 3.1.1, Pay-per-Click) und infolge der Weiterleitung startet der Besucher innerhalb von 30 Tagen nach Weiterleitung das Onboarding für die Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen (Bestätigung der Emailadresse gegenüber Scalable Capital vorausgesetzt). Außerdem ist erforderlich, dass der Besucher infolge des gestarteten Onboarding erfolgreich einen Vertrag über eine der angebotenen Dienstleistungen abschließt. Das Zustandekommen eines Vertrages über eine der angebotenen Dienstleistungen setzt die Annahme des Besuchers als Kunden voraus. Die Annahme als Kunden setzt eine erfolgreiche Identifizierung (z. B. per POSTIDENT Video, Online-Ausweisfunktion (eID), in einer Postfiliale oder per Fourthline B.V.) voraus. Außerdem dürfen keine sachlichen Gründe gegen die Annahme als Kunden von Scalable Capital vorliegen. Ein Vermarktungserfolg im Pay-per-Sale-Modell tritt dabei nur ein, wenn der Kunde innerhalb von 6 Wochen nach dem Start des Onboarding-Prozesses eine Einzahlung auf sein Scalable Capital Verrechnungskonto getätigt hat, einen Trade getätigt hat oder einen Sparplan angelegt hat.

3.1.4. Kombination der Modelle
Eine Kombination aus den unter Ziffer 3.1.1. bis 3.1.3. genannten Modellen.

3.1.5. Weiterleitung auf eine Applikation oder App-Store-Präsenz
Die Weiterleitung kann in allen unter Ziffer 3.1.1. bis 3.1.4. genannten Modellen auch auf eine Applikation oder eine App-Store-Präsenz von Scalable Capital erfolgen, wenn Scalable Capital dies vorher mit dem Partner gesondert schriftlich (E-Mail ausreichend) vereinbart hat (insbesondere technische Verfügbarkeit vorausgesetzt).

3.2. Scalable GmbH und der Partner werden die Höhe der Provision für das jeweilige Modell sowie den Einsatz der Modelle und ggf. weitere Modalitäten (insbesondere eine mögliche Kombination im Sinne von Ziff. 3.1.4) gesondert in Textform (E-Mail ausreichend) vereinbaren. (“Vergütung”)

3.3. Die technologische Auswertung der Werbemittel (zur Ermittlung der Vermarktungserfolge) erfolgt unter Zuhilfenahme marktüblicher Technologien zur Auswertung von Tracking-Codes.

3.4. Die unter Ziff. 3.1 beschriebenen Vermarktungserfolge werden ausschließlich demjenigen Partner zugeschrieben, der laut Tracking-Code für die letzte Weiterleitung des Besuchers auf die Website von Scalable Capital vor dem Vermarktungserfolg verantwortlich ist.

3.5. Die Vergütung wird dem Partner von der Scalable GmbH nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgezahlt:

3.5.1. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren einmal pro Monat und für den im vorangegangenen Monat erzielten Vermarktungserfolg. Das heißt: Anstelle einer Rechnungsstellung durch den Partner wird von Scalable GmbH eine Gutschrift erstellt.

3.5.2. Der Anspruch des Partners gegenüber Scalable Capital auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird fällig unter folgenden Voraussetzungen:

3.5.2.1. Es ist zu einem Vermarktungserfolg gekommen, der von Scalable GmbH schriftlich (per E-Mail ausreichend) oder innerhalb der Plattform bestätigt wurde.

3.5.2.2. Es liegt kein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm vor.

3.5.2.3. Der Vermarktungserfolg wurde von Scalable Capital nicht nachträglich storniert.

3.5.3. Es gilt die Vergütung pro Vermarktungserfolg, der im Profil des Partners angezeigt wird. Scalable GmbH behält sich vor, die Höhe der Vergütung anzupassen. Über eine geplante Anpassung wird Scalable GmbH den Partner in Textform (E-Mail ausreichend) mit einer Frist von zwei (2) Wochen vor dem Wirksamwerden dieser Anpassung informieren. Zur Klarstellung: Bereits verbuchte Vergütungen sind von einer Anpassung nicht betroffen.

3.5.4. Die Auszahlung erfolgt auf das vom Partner gegenüber Scalable GmbH angegebene Bankkonto des Partners.

3.5.5. Die Vergütung wird an die Partner ausgezahlt, sobald die Auszahlungsgrenze von EUR 50,00 überschritten ist. Erzielt der Partner in einem Monat Einnahmen, die unter EUR 50,00 liegen, werden diese in den Folgemonat/ die Folgemonate übertragen und so lange summiert, bis die Auszahlungsgrenze überschritten ist. Bei Ausscheiden des Partners aus dem Partnerprogramm (also insbesondere bei Kündigung) werden noch nicht abgegoltene Auszahlungsbeträge unabhängig vom Überschreiten der Auszahlungsgrenze an den Partner ausgezahlt.

3.5.6. Die Vergütung kann auch mit einer vom Partner ausgestellten Rechnung verrechnet werden, wenn die Scalable GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt (E-Mail ausreichend). In diesem Fall ist die Vergütung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der vom Partner ausgestellten Rechnung zu zahlen.

4. Pflichten und Haftung des Partners

4.1. Der Partner versichert, dass er zur Nutzung der angegebenen Medien und der entsprechenden Werbeflächen für den dem Partnerprogramm zugrunde liegenden Zweck uneingeschränkt berechtigt ist.

4.2. Der Partner versichert außerdem, dass alle gesetzlichen (insbesondere gewerberechtlichen und aufsichtsrechtlichen) und tatsächlichen (insbesondere technischen) Voraussetzungen für seine Teilnahme am Partnerprogramm sowie die Erfüllung der ihn treffenden Pflichten vorliegen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist Scalable Capital oder der Scalable GmbH auf Verlangen gesondert nachzuweisen. Der Partner ist für die korrekte und funktionstüchtige Einbindung zur Teilnahme am Partnerprogramm (insbesondere zur Plattform) verantwortlich.

4.3. Der Partner gewährleistet, dass von ihm angemeldete Werbeflächen sowie das jeweils eingesetzte Medium und alle sonstigen Inhalte, die (potentiellen) Kunden zugänglich gemacht werden, nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Unzulässig sind insbesondere (i) Inhalte, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte, verletzen, die (ii) gewaltverherrlichender, pornografischer, staatsgefährdender oder jugendgefährdender Art sind oder als rassistisch, diskriminierend, beleidigend oder politisch kontrovers (insbesondere radikal) einzustufen sind oder als solche Äußerungen oder Inhalte aufgefasst werden können, die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, sowie (iii) sämtliche Eingaben, die Viren, Trojaner oder andere ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, zu löschen, heimlich abzufangen oder auf sonstige Weise den Betrieb des Partnerprogramms stören. Soweit Scalable Capital und/oder die Scalable GmbH wegen derartiger Inhalte Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, stellt der verursachende Partner, Scalable Capital und/oder Scalable GmbH von diesen Ansprüchen (inklusive der nach Gesetz anfallenden Kosten für Rechtsberatung und Prozessführung) frei.

4.4. Bei der Verwendung von Inhalten sämtlicher Art (z.B. Logos, Banner, Textlinks, etc.), die dem Partner von Scalable Capital oder der Scalable GmbH zur Teilnahme am Partnerprogramm (jeweils in Form eines Tracking-Code) zur Verfügung gestellt werden (“Werbemittel”), muss der Partner folgendes beachten:

4.4.1. Werbemittel dürfen ausschließlich auf Websites oder sonstigen Werbeflächen eingesetzt werden, die von Scalable Capital freigegeben sind.

4.4.2. Dem Partner ist es nicht gestattet, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel auf irgendeine Weise zu verändern oder sonstwie für andere Zwecke als den seiner Teilnahme am Partnerprogramm zu verwenden.

4.4.3. Insbesondere beim Versand von E-Mails (z.B. Newslettern) mit Werbung für Scalable Capital aber auch generell im Zusammenhang mit der Verwendung von Werbemitteln oder öffentlichen Bezugnahmen auf Scalable Capital oder seine Produkte stellt der Partner sicher, dass dies in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere hinsichtlich der Maßgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und Datenschutz) oder regulatorischen Vorgaben und Richtlinien (z. B. Veröffentlichungen der ESMA oder sonstiger relevanter Aufsichtsbehörden, dem niederländischen Werbekodex und dem niederländischen Werbekodex für Social Media & Influencer Marketing) sowie der aktuellen Rechtsprechung, erfolgt.

4.4.4. Der Partner muss die Richtlinien und Bedingungen aller Medien einhalten, die in Verbindung mit den Werbemitteln verwendet werden.

4.4.5. Der Partner muss die Marketing-Partnerschaftsrichtlinien (Marketing Partnership Guidelines) von Scalable Capital einhalten. Mit der Teilnahme am Partnerprogramm bestätigt der Partner, dass er die Marketing-Partnerschaftsrichtlinien erhalten hat und sich verpflichtet, diese einzuhalten.

4.4.6. Auf Verlangen der Scalable GmbH hat der Partner den Nachweis zu erbringen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

4.5. Vereinbaren die Parteien in Textform (E-Mail ausreichend), dass der Partner Inhalte in Bezug auf Scalable Capital (außer den Werbemitteln) erstellt, die in den eigenen Medien des Partners veröffentlicht werden sollen, so werden diese Inhalte nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung (E-Mail ausreichend) der Scalable GmbH in jedem einzelnen Fall veröffentlicht und bleiben auf den genannten Medien veröffentlicht und sichtbar, unbeschadet des Rechts der Scalable GmbH, ohne Angabe von Gründen die Entfernung der veröffentlichten Inhalte zu verlangen und/oder eine Berichtigung zu fordern, sowie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Partner geltend zu machen, wenn die Veröffentlichung nicht im Einklang mit den Bedingungen dieser Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm sowie sonstigen vereinbarten Bedingungen, Fristen und/oder Inhalten erfolgt.

4.6. Der Verstoß gegen eine der in 4.4. genannten Bestimmungen und/oder der Versuch, das Partnerprogramm (sowie insbesondere zugrunde liegende Systeme, Technologien, Codes und/oder Abrechnungsmechanismen) auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, zu verfälschen und/oder sonstwie zu ändern (z.B. durch automatisch erzeugte, sowie durch Zwang oder Täuschung initiierte Klicks), ist verboten und führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Partners und berechtigt Scalable GmbH zur sofortigen Kündigung (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) der Teilnahme am Partnerprogramm. Ansprüche des Partners auf Auszahlung von Guthaben und/oder andere Vergütungsansprüchen, deren Entstehung jeweils mit dem zur Kündigung berechtigenden Verhalten in Zusammenhang stehen, verfallen. Als Manipulation wird jeder Versuch angesehen, die Systeme und das Abrechnungsprinzip des Partnerprogramms durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Bei vorsätzlichem Versuch eines Partners, durch entsprechende Manipulationsversuche insbesondere die Statistiken und damit die an ihn auszuzahlenden Beträge zu beeinflussen, wird für jeden festgestellten Versuch außerdem eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.000,00 zzgl. USt. fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Partner am Programm unter einem anderen Namen und/oder (anderen) Identität teilnimmt.

4.7. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm hinterlegten Kontakt- und Kontodaten stets aktuell sind. Sollte der Partner Nachteile aufgrund mangelhafter oder veralteter Kontakt- und Kontodaten erleiden, fällt dies in seine alleinige Verantwortung und etwaige Schäden werden nicht ersetzt.

4.8. Der Partner stellt sicher, dass er auf den von ihm angegebenen Kommunikationsmitteln (sowie der angegebenen Adresse) zu den üblichen Geschäftszeiten erreicht werden kann und dass E-Mails sowie die Post in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.

4.9. Im Übrigen haftet der Partner nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Nutzung der Plattform

5.1. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm, stellt Scalable GmbH den Zugang zu der Plattform zur Verfügung. Scalable GmbH ist berechtigt, beliebige (technische) Aspekte, Darstellungen und Funktionalitäten dieser Plattform nach eigenem Ermessen zu ändern und/oder komplett einzustellen, soweit dies nicht im Widerspruch zu Scalable GmbHs Verpflichtungen nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm steht.

5.2. Nachdem Scalable GmbH dem Partner Zugang zu der Plattform gewährt hat, muss dieser einen Nutzer-Account anlegen. Der Partner stellt sicher, dass der Zugang zu der Plattform sowie der entsprechende Nutzer-Account nur von dem Partner für die Zwecke der Teilnahme am Partnerprogramm genutzt werden. Wenn der Partner den Verdacht hat, dass ein Dritter unbefugten Zugriff auf seinen Zugang zu der Plattform oder den Nutzer-Account erlangt hat, ist der Partner verpflichtet, Scalable GmbH unverzüglich darüber schriftlich (E-Mail ausreichend) zu benachrichtigen.

5.3. Scalable GmbH kann den Zugang des Partners zu der Plattform zur Abwendung von Schäden oder einer drohenden Gefahr für die Plattform und/oder Scalable Capital und Scalable GmbH vorübergehend oder ganz einschränken, wenn der Zugang und oder der Nutzer-Account des Partners missbräuchlich oder unbefugt (z.B. durch Dritte) genutzt wird. Dies gilt z.B. in den Fällen der Ziff. 5.2, letzter Satz.

5.4. Scalable GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Funktionalität oder Qualität der Plattform oder den Zugang zu der Plattform. Außerdem übernimmt Scalable GmbH keine Gewähr für eine fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Plattform oder des Zugangs zu der Plattform.

6. Haftung von Scalable GmbH

6.1. Soweit sich aus diesen Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Scalable GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2. Auf Schadensersatz haftet Scalable GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Scalable GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

6.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

6.2.2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Scalable GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.3. Die sich aus Ziff. 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu Gunsten des Partners), deren Verschulden Scalable GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Scalable GmbH und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

7. Datenschutz

7.1. Soweit der Partner im Rahmen dieses Partnerprogramms personenbezogene Daten verarbeitet, ist dieser verpflichtet und sichert zu, die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze, jederzeit einzuhalten. Der Partner ergreift die hierfür erforderlichen Maßnahmen. Insbesondere werden die Parteien die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm ergeben, verarbeiten und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nur in dem für diese Zwecke erforderlichen Umfang Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben. Der Partner ist ferner verpflichtet, Scalable Capital etwaige Verstöße unverzüglich schriftlich (per E-Mail ausreichend) zu melden.

7.2. Der Begriff “personenbezogene Daten” bezeichnet dabei alle Informationen in Bezug auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Person in jeglicher Form, Format oder Medium (einschließlich schriftlicher, elektronischer oder anderer Aufzeichnungen).

7.3. Der Partner versichert, dass er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat und diese regelmäßig auf ihre Gültigkeit überprüft, um ein angemessenes Schutzniveau für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, die der Partner von Personen erhält, die über entsprechende Werbeflächen auf eine Website, eine Anwendung oder App-Store-Präsenz von Scalable Capital zugreifen.

8. Dauer der Teilnahme

8.1. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist nicht befristet und kann von jeder Partei jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt werden.

8.2. Im Übrigen kann jede Partei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

9. Sonstiges

9.1. Diese Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm begründen keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr, sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter, Kommissionär- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsamen oder die eine andere Partei rechtsverbindliche Erklärung abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu vertreten.

9.2. Der Partner darf ihm zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen (Informationen in jedweder Form (z.B. mündlich, schriftlich, elektronisch), die (i) als vertrauliche Informationen deutlich gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht sind, (ii) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind (insbesondere Geschäftsstrategien und/oder -pläne) und/oder (iii) von vertraulichen Informationen, welche Scalable Capital oder Scalable GmbH zur Verfügung gestellt hat) von Scalable GmbH und Scalable Capital weder während der Teilnahme am Partnerprogramm noch nach seiner dem Ende seiner Teilnahme am Partnerprogramm Dritten mitteilen oder zugänglich machen. Er wird dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch seine Mitarbeiter eingehalten wird. Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen, gleich ob schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Form, die Scalable GmbH oder Scalable Capital dem Partner anvertraut hat, wird der Partner unverzüglich nach der Nutzung für den Zweck der Teilnahme am Partnerprogramm, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach dem Ende seiner Teilnahme am Partnerprogramm, zurückgeben oder auf Verlangen von Scalable Capital oder Scalable GmbH vernichten.

9.3. Scalable GmbH kann diese Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm jederzeit ändern. Änderungen werden dem Partner unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Wochen vor Wirksamwerden der Änderung angekündigt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn Scalable GmbH der Widerspruch des Partners nicht innerhalb von zwei (2) Wochen ab Zugang der Änderungen beim Partner zugeht. Scalable GmbH wird den Partner auf diese Rechtsfolge in der entsprechenden Ankündigung der Änderungen hinweisen. Bereits entstandene Rechtsansprüche bleiben von einer Änderung unberührt.

9.4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm lässt die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken der Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm.

9.5. Diese Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist München.

9.6. Soweit Übersetzungen dieser Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm in einer anderen Sprache angefertigt werden, handelt es sich dabei ausschließlich um unverbindliche Übersetzungen. Zur Klarstellung: Allein diese Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm (in deutscher Sprache) sind maßgeblich.