8. März 2018
Im Heft 03/2018 nahm ÖKO-TEST 23 Anbieter unter die Lupe, darunter vier reine Vermittler und 19 Vermögensverwalter. Das Ergebnis: Fünf der untersuchten 29 Anlagestrategien von Vermögensverwaltern konnten sich den 2. Platz teilen, darunter auch die beiden ausgewählten Strategien von Scalable Capital. Besonderes Augenmerk legte das Magazin auf die Themen Risikoabfrage, Transparenz und Gesamtkosten.
Bei der Risikoabfrage forderte ÖKO-TEST, dass der “Anleger zwischen verschiedenen, exakt bezifferten Verluststufen wählen oder angeben [kann], welchen Verlust er pro Jahr maximal tolerieren würde”. Beides ist bei Scalable Capital der Fall. Kritisiert wurde von dem Verbrauchermagazin an dieser Stelle, dass viele Anbieter bei der Risikoabfrage mit “eher vagen Begriffen” arbeiteten, die vor allem im Online-Geschäft problematisch seien, da der Kunde dort nicht im persönlichen Gespräch nachfragen kann, was mit Begriffen wie “moderates Risiko” oder “chancenorientiert” gemeint sei.
Bei den Kosten rät ÖKO-TEST gleich in der Zusammenfassung zu Beginn: “Mehr als ein Prozent Gesamtkosten sollten für ein ETF-Depot nicht anfallen.” Scalable Capital konnte als einer von nur fünf Anbietern diese Anforderung erfüllen, wobei das Magazin darauf hinwies, dass bei einem der anderen vier Anbieter die Kostenobergrenze nur eingehalten wurde, weil über 40 Prozent des Portfolios nicht investiert waren und auf diesen Teil keine Kosten anfielen. Bei einem weiteren Anbieter lag nur eine von zwei Strategien bei bzw. unter den geforderten ein Prozent. Alle anderen Anbieter lagen teils deutlich über einem oder gar über zwei Prozent, wobei unter anderem zusätzliche Performance-Gebühren negativ zu Buche schlugen.
Bei der Kostentransparenz konnte Scalable Capital nur ein “ausreichend” einfahren, da zum Zeitpunkt des Tests noch an der Umsetzung der neuen MiFID-II-Richtlinien gearbeitet wurde. Wir freuen uns jedoch mitteilen zu können, dass dies seitdem abgeschlossen wurde, wir bei der Kostentransparenz somit den höchsten Standard erfüllen und sich die Kosten auch nach den neuen Berechnungs-Richtlinien weiterhin auf ein Prozent begrenzen.
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