Börsenlexikon

Die wichtigsten Börsenbegriffe von A-Z kurz und einfach erklärt.

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist ein steuerliches Konzept, das im Rahmen des Investmentsteuergesetzes 2018 in Deutschland eingeführt wurde. Sie regelt die Besteuerung von Kapitalerträgen, auch wenn diese Gewinne noch nicht realisiert wurden.

Im Gegensatz zur üblichen Steuerregelung, bei der Kapitalerträge erst bei deren tatsächlicher Realisierung besteuert werden, wird die Vorabpauschale bereits jährlich auf Grundlage einer fiktiven Ertragsberechnung erhoben.
Dies bedeutet, dass die Steuer auf Kapitalerträge nicht erst beim Verkauf, sondern bereits im Voraus gezahlt wird. Die bereits entrichteten Steuern werden bei einem späteren Verkauf der Fondsanteile auf die Steuerlast angerechnet, sodass nur der Gewinnanteil versteuert werden muss, der nicht durch die bereits gezahlten Vorabpauschalen abgedeckt ist.

Um eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Vorabpauschale und der damit verbundenen Steuerlast zu ermöglichen, stellt unser Partner justETF einen praktischen ETF-Steuerrechner zur Verfügung.

Finanzbegriffe von A-Z

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