Börsenlexikon

Die wichtigsten Börsenbegriffe von A-Z kurz und einfach erklärt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten, die regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht. Ziel ist es, zu vermeiden, dass dieselben Einkünfte bei derselben Person mehrfach durch vergleichbare Steuern belastet werden.

Ein DBA legt fest, ob Einkünfte im Wohnsitzstaat, im Quellenstaat oder anteilig in beiden Staaten besteuert werden dürfen. Dabei kommen – je nach Abkommen – unterschiedliche Methoden zum Einsatz, zum Beispiel die Freistellungsmethode oder die Anrechnungsmethode. Deutschland hat mit vielen Ländern entsprechende Abkommen abgeschlossen, der konkrete Inhalt unterscheidet sich je nach Vertrag. Eine vollständige Übersicht bietet das Bundesministerium der Finanzen online an.

Für Anlegende sind DBA vor allem dann relevant, wenn sie ausländische Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen erhalten. Sie bestimmen, in welchem Umfang ausländische Quellensteuern auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden können.

Finanzbegriffe von A-Z

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