Kinderdepot

Um ein Kinderdepot zu eröffnen, müssen Sie ein Ausweisdokument für Ihr Kind und einen Nachweis des Sorgerechts vorlegen.

Warum wird ein Nachweis benötigt?

  • Zur Überprüfung der Identität des Kindes
  • Als Nachweis, dass Sie das Sorgerecht für das Kind haben
  • Zur Überprüfung der Wohnadresse des Kindes (nur erforderlich, wenn das Kind 16 Jahre oder älter ist)

Bitte stellen sie sicher, dass die Dokumente die folgenden Kriterien erfüllen:

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Vollständiger Name und Geburtsdatum des/der Sorgeberechtigten und des Kindes sind sichtbar

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Ausstellungsdatum und Name der ausstellenden Behörde (sowie der Stempel) sind sichtbar

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Dokumente müssen im Original in Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Französisch oder Niederländisch vorgelegt werden. Andere Sprachen sowie übersetzte Dokumente können nicht akzeptiert werden

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Schwarz-Weiß-Kopien von Dokumenten können nicht akzeptiert werden

Folgende Dokumente müssen bereitgestellt werden

Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Anforderungen und laden Sie nur die für Ihre Sorgerechtssituation erforderlichen Dokumente hoch.

Art

Benötigte Dokumente

Leibliche Eltern

  • Geburtsurkunde

Zwei Adoptiveltern

  • Geburtsurkunde
  • Adoptionsbeschluss

Ein leiblicher und ein Adoptivelternteil

  • Geburtsurkunde
  • Adoptionsbeschluss

Vormundschaft

  • Aktuell kann ein Kinderdepot nur von dem/der Sorgeberechtigten eröffnet werden.

Art

Benötigte Dokumente

Leibliches Kind

  • Geburtsurkunde

Sorgerecht durch gerichtlichen Beschluss

  • Geburtsurkunde
  • Gerichtlicher Beschluss oder Negativbescheinigung

Elternteil verstorben

  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde des/der zweiten Sorgeberechtigten

Adoption

  • Geburtsurkunde
  • Adoptionsbeschluss

Vormundschaft

  • Aktuell kann ein Kinderdepot nur von dem/der Sorgeberechtigten eröffnet werden.

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Wenn das Kind 16 Jahre oder älter ist, müssen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumenten ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Die registrierte Adresse auf dem Ausweisdokument muss mit den bei der Kontoeröffnung angegebenen Informationen und der Adresse des/der Sorgeberechtigten übereinstimmen, die/der das Konto eröffnet. Das Ausweisdokument muss noch mindestens 60 Tage gültig sein.